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Durchführungskonzept Entsorgung

In der Bahnstadt in Heidelberg lagert ein größeres Haufwerk im Bereich des Baufeldes ED5. Das Haufwerk setzt sich aus Erdaushubmaterial aus verschiedenen Baumaßnahmen der vergangenen Jahre in der Bahnstadt zusammen und soll nun entsorgt/verwertet werden, um das Baufeld ED5 für die weitere Entwicklung vorzubereiten.🚞

Die MuP Umwelttechnik hat nun für den Auftraggeber ein sogenanntes Durchführungskonzept zur Beprobung und Entsorgung des Haufwerkes einschließlich einer Grobkostenschätzung erstellt.🚆

Das Haufwerk umfasst ca. 20.000-24.000 m³ Bodenmaterial der Qualitätsstufe Z 2, wobei die bisherige Deklaration auf sehr punktuellen Probenahmen und Analysen beruht. Für die Entsorgung sind demnach weitere Probenahmen, abfallrechtliche Analysen auf die Parameter der VwV Boden Baden-Württemberg und der Deponieverordnung (DepV) und darauf basierende abfallrechtliche Einstufungen erforderlich. Das Durchführungskonzept für die Entsorgung beinhaltet daher ein Beprobungskonzept für die abfallrechtliche Deklaration des Haufwerkes.

Das Baufeld ED5, auf dem das Haufwerk derzeit liegt, befindet sich im Westen des Plangebietes Bahnstadt und wird im Süden durch die sogenannte Promenade, einen Rad- und Fußweg, im Osten durch die zukünftige Eppelheimer Terrasse, eine derzeit noch brach liegende Freifläche, und im Norden und Westen durch die Straßenbahngleise der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) begrenzt. Entsprechend ist die Zuwegung zu dem Haufwerk für LKW und den für die Maßnahme erforderlichen Bagger schwierig. In Abstimmung mit den RNV wurden verschiedene Szenarien für die Zuwegung eruiert, wobei die meisten der bereits provisorisch angelegten Bahnübergänge nicht genutzt werden können, da sie nicht für den Kraftverkehr ausgelegt ist.

Im Durchführungskonzept werden verschiedene Möglichkeiten der Zuwegung mit und ohne Nutzung der Übergänge über die Straßenbahntrasse 🚥diskutiert und Empfehlungen ausgeführt. Die Entscheidung, welche Zu- und Abfahrt für die Beprobung und Entsorgung in der weiteren Planung favorisiert wird, liegt beim Auftraggeber.

Zuletzt wurden die Kosten für die Maßnahme – soweit beim derzeitigen Planungsstand möglich – im Rahmen einer Grobkostenschätzung geschätzt. Dies beinhaltet sowohl die Kosten für die Beprobung und Analytik, aber auch die Kosten 💶 für die Entsorgung und den Transport sowie die Herstellung der Baustellenzufahrt. Es wurden nach Möglichkeit auch Sicherheitszuschläge eingeplant, etwa bei der Annahme zur abfallrechtlichen Einstufung des Bodens als auch bei den Transportkosten im Hinblick auf die aktuelle Spritpreisentwicklung.🚂

 

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